Teilnehmer aus NRW
Das INeKO ist als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung im Sinne des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG) staatlich anerkannt und wird von der Bezirksregierung Köln auf der Liste der anerkannten Einrichtungen geführt. Bei Ihrem Arbeitgeber in NRW haben Sie unter Umständen Anspruch auf Bildungsurlaub (Online-Liste des Landes NRW: hier).
Bei Fragen können Sie sich außerdem an das Infotelefon des Landes NRW zur beruflichen Weiterbildung wenden: _0211 – 837-1929 Sie können sich auch an eine der Beratungsstellen des Landes NRW wenden. Weitere Informationen finden Sie bei der Weiterbildungsberatung des Landes NRW
Grundsätzlich ist die Beantragung von Bildungsurlaub nur für Veranstaltungen möglich, die sich über einen Zeitraum von mindestens drei Tagen erstrecken.
Teilnehmer aus anderen Bundesländern
Die Regelungen für den Bildungsurlaub unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Als Träger sind wir in Baden-Württemberg und dem Saarland anerkannt. Voraussetzung für die Anerkennung ist jedoch, dass die Veranstaltung mindestens 8 Ustd. am Stück umfasst.
Die Ausbildung im Systemischen Coaching & Veränderungsmanagement wird in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen für Bildungsurlaub anerkannt.
Hessen erkennt die Anerkennungen der anderen Bundesländer an.
Für alle weiteren Bundesländer ist individuelle Beantragung notwendig — sprechen Sie uns hierzu einfach an.
INeKO Service: 0221 – 589 785 31
Hinweis: Bei Ausbildungen, die sich über den Jahreswechsel erstrecken, ist es möglich 2 x 5 Tage Bildungsurlaub zu beantragen.
Hinweis Virtuelle-Präsenz: In der Regel sind nur Ausbildungen, die in physischer Präsenz durchgeführt werden, für den Bildungsurlaub qualifiziert. Aufgrund der aktuellen Situation werden z. T. auch Ausbildungen in virtueller Präsenz anerkannt.