Seite wählen

Bildungsurlaub

Was ist Bildungsurlaub?

"Bildungsurlaub" wird in manchen Bundesländern auch "Bildungsfreistellung" oder "Bildungszeit" genannt. Es handelt sich hierbei um einen in fast allen Bundesländern gesetzlich vorgesehenen Anspruch von Arbeitnehmerinnen auf zusätzliche Urlaubstage zur Weiterbildung. Im Gegensatz zu längeren Auszeiten wie dem Sabbatical oder einer Umschulung ermöglicht der Bildungsurlaub bezahlte Freistellungen vom Beruf speziell für Weiterbildungszwecke. Dieser spezielle Urlaub ist zusätzlich zum regulären Jahresurlaub und darf nicht mit diesem verrechnet werden. Arbeitnehmerinnen haben somit die Möglichkeit, sich durch verschiedene Formate wie Seminare, Workshops oder Bildungsveranstaltungen fortzubilden.

In diesem Rahmen besteht die Möglichkeit, sich durch unterschiedliche Formate wie Seminare, Workshops oder Bildungsveranstaltungen fortzubilden. Wenn Sie beispielsweise im Projektmanagement tätig sind, könnten Sie den Bildungsurlaub nutzen, um spezielle Zertifizierungen zu erlangen, die Ihre Fachkompetenz unterstreichen. Haben Sie ein Interesse an menschlichen Beziehungen und Konflikten, könnten Kurse im Systemischen Coaching, Mediation oder Konfliktmanagement relevant für Sie sein. Und wenn Sie Ihre Kenntnisse in agilen Methoden erweitern möchten, wäre eine Schulung zum Agile Master eine Überlegung wert.

Was wird als Bildungsurlaub anerkannt? Welche Seminare, Fort- und Weiterbildungen darf ich für einen Bildungsurlaub besuchen?

Die Voraussetzungen für einen Bildungsurlaub variieren je nach Bundesland. In NRW beispielsweise muss die Weiterbildung nicht zwangsläufig im Zusammenhang mit dem aktuellen Berufsfeld stehen. So könnten Sie den Bildungsurlaub nutzen, falls Sie eine berufliche Neuausrichtung in Betracht ziehen, um sich in einem neuen Fachbereich weiterzubilden. Je nach Bundesland sind von Ihnen und/oder dem gewählten Bildungsangebot bestimmte Kriterien zu erfüllen. In einigen Bundesländern wird jedes Bildungsangebot individuell vom zuständigen Ministerium daraufhin geprüft, ob es für einen Bildungsurlaub in Frage kommt.

Üblicherweise gibt es Anforderungen hinsichtlich der Dauer der Veranstaltungen. Kurze, eintägige Workshops werden daher in der Regel nicht akzeptiert. Viele unserer Ausbildungen, wie die Ausbildung zum Systemischen Coach, in Mediation & Konfliktmanagement, Train-the-Trainer, Betrieblichem Gesundheitsmanagement oder im Bereich Agiles Projektmanagement (Experienced Agile Master und Systemic Agile Master), erfüllen diese Voraussetzung aufgrund ihres zeitlichen, qualitativen und inhaltlichen Umfangs.

Hinweis Online-Seminare / Seminare in virtueller-Präsenz: In der Regel sind für den Bildungsurlaub oder die Bildungszeit hauptsächlich Präsenzveranstaltungen qualifiziert. Allerdings gibt es eine wachsende Anerkennung von Ausbildungen, die in virtueller Präsenz durchgeführt werden.

Wieviel Bildungsurlaub kann ich nehmen?

Sofern Sie die spezifischen Voraussetzungen Ihres Bundeslandes erfüllen, besteht in der Regel ein Anspruch auf fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr oder alternativ 10 Tage über einen Zeitraum von zwei Jahren. Bei Ausbildungen, die sich über den Jahreswechsel erstrecken, können Sie in der Regel 2 x 5 Tage Bildungsurlaub beantragen. In einigen Bundesländern ist es zudem möglich, Ansprüche aus dem Vorjahr oder dem darauffolgenden Jahr geltend zu machen. Für Teilzeitbeschäftigte wird der Anspruch in der Regel anteilig angepasst.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

In den meisten Bundesländern haben Arbeitnehmer, die mindestens sechs Monate in ihrem aktuellen Beschäftigungsverhältnis tätig sind, einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Eine Ausnahme bilden Bayern und Sachsen, die keinen Bildungsurlaub vorsehen. Für Beschäftigte in Baden-Württemberg und im Saarland muss das Beschäftigungsverhältnis mindestens 12 Monate bestehen.

Beamte dürfen, mit einigen wenigen Ausnahmen, in der Regel keinen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen. Für Auszubildende existieren oft spezielle Regelungen hinsichtlich der Anzahl der Tage und der Inhalte der Ausbildung.

Wer bezahlt den Bildungsurlaub?

Genau wie beim regulären Jahresurlaub übernimmt Ihr Arbeitgeber Ihre Lohn- oder Gehaltszahlung während des Bildungsurlaubs. Die Kosten für den Kurs, Fahrtkosten und Unterkunft müssen Sie in der Regel selbst tragen. Allerdings unterstützen viele Arbeitgeber die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsseminaren, da diese auch für das Unternehmen von Vorteil sein können. Es empfiehlt sich also, nach solchen Unterstützungsmöglichkeiten zu fragen. Beachten Sie zusätzlich den Abschnitt zu Steuern.

Kann ich Bildungsurlaub von der Steuer absetzen?

Wenn Ihre Weiterbildung in direktem Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit steht, können Sie oft Kursgebühren und damit verbundene Kosten steuerlich als Werbungskosten absetzen. Es ist wichtig, einen objektiven Bezug zwischen den im Kurs erworbenen oder vertieften Fähigkeiten und Ihrer beruflichen Tätigkeit nachzuweisen. Diesbezüglich sind beispielsweise unsere Fortbildungen im Bereich Mediation & Konfliktmanagement, unsere Ausbildung zum Systemischen Coach oder unsere Ausbildungen im Bereich Agiles Management besonders geeignet. Es lohnt sich, die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit zu überprüfen!

Wie kann ich Bildungsurlaub beantragen?

Arbeitnehmer_innen in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben gesetzlich verankerten Anspruch auf Bildungsurlaub. Allerdings besteht diese Möglichkeit in Bayern und Sachsen nicht.

Die genauen Vorgehensweisen und Voraussetzungen können je nach Bundesland variieren. Maßgeblich ist in der Regel Ihr Tätigkeitsschwerpunkt und nicht etwa der Firmensitz.

Bildungsurlaub für Teilnehmer aus NRW (2024)

Falls Sie aus NRW kommen, sollten Sie Ihren Antrag auf Bildungsurlaub mindestens sechs Wochen vor Beginn des gewünschten Seminars bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Folgende Unterlagen sollten Sie dabei hinzufügen:

  • Allgemeine Informationen über das Seminar.
  • Der geplante Ablauf des Seminars.
  • Angaben zur Zielgruppe, den Lernzielen und Inhalten des Seminars.
  • Ein Nachweis über die Anerkennung des Seminaranbieters bzw. des Seminars selbst (Auflistung der anerkannten Anbieter AWbG)

Für unsere angebotenen Seminare liefern wir Ihnen entsprechende Informationsmaterialien, die alle erforderlichen Details enthalten. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen oder nutzen Sie die Kontaktformulare auf den jeweiligen Ausbildungsseiten. Nach Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zu den relevanten Unterlagen.

Beratung für Teilnehmer_innen aus NRW

Speziell für Fragen von Teilnehmer_innen aus NRW gibt es das Infotelefon des Landes NRW zur beruflichen Weiterbildung: 0211 – 837-1929. Sie können sich aber auch an eine der Beratungsstellen des Landes NRW wenden. Weitere Informationen finden Sie bei der Weiterbildungsberatung des Landes NRW

Bildungsurlaub für Teilnehmer aus anderen Bundesländern

Baden-Württemberg und Saarland: In diesen Bundesländern sind wir als Träger Saarland anerkannt. Voraussetzung für die Anerkennung ist jedoch, dass die Veranstaltung mindestens 8 UStd. (45 Minuten; abzgl. Pausen) am Stück umfasst.

Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen: In diesen Bundesländern wird unsere Ausbildung im Systemischen Coaching & Veränderungsmanagement anerkannt. Sprechen Sie uns bei Interesse an anderen Ausbildungen gerne an.

Hessen: erkennt die Anerkennungen der anderen Bundesländer an.

Alle weiteren Bundesländer: Hierist individuelle Beantragung notwendig — sprechen Sie uns hierzu einfach an.

INeKO Service: 0221 – 589 785 31

War dieser Artikel hilfreich?

Verwandte Einträge